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   BVerwG, 20.11.1973 - IV B 156.73   

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https://dejure.org/1973,617
BVerwG, 20.11.1973 - IV B 156.73 (https://dejure.org/1973,617)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1973 - IV B 156.73 (https://dejure.org/1973,617)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1973 - IV B 156.73 (https://dejure.org/1973,617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erforderlichkeit einer Bodenverkehrsgenehmigung - "Verzicht" auf die sich aus einem begünstigenden Verwaltungsakt ergebenden Vorteile - Offenlegung einer Bauabsicht durch einen Antrag auf Befreiung von der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungswirkung eines bodenverkehrsrechtlichen Negativattests

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1974, 201
  • BauR 1974, 43
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.1973 - IV C 26.71

    Offenlegung der Bebauungsabsicht in einer Vertragsurkunde - Erforderlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1973 - IV B 156.73
    Ein solcher Antrag reicht zur Offenlegung einer Bauabsicht nicht aus (vgl. Urteil des Senats vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - in Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 23 S. 25 [27 ff.]).
  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1973 - IV B 156.73
    Dementsprechend ist eine darauf gestützte Bitte um Zulassung der Revision gegenstandslos und deshalb nicht statthaft (vgl. Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG VIII B 183.60 - [BVerwGE 12, 107 ff.]).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69

    Rechtswirkungen der nachträglichen Änderung des Nutzungszwecks auf eine

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1973 - IV B 156.73
    Darin wird im übrigen zugleich deutlich, daß sich in dieser Richtung für das Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren Probleme allenfalls deshalb ergeben können, weil bzw. wenn an einem solchen Verfahren mehrere Personen beteiligt sind (vgl. dazu das Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - in Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 19 S. 16 [20 ff.]).
  • BVerwG, 12.11.1971 - IV C 53.69

    Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Antrag auf Ausweisung von Bauland -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1973 - IV B 156.73
    Ein solches Zeugnis nimmt, wie der beschließende Senat in seinem Urteil vom 12. November 1971 - BVerwG IV C 53.69 - (Buchholz 406.11 § 21 BBauG Nr. 12 S. 16 [18]) entschieden hat, der Behörde die Möglichkeit, sich darauf zu berufen, daß in Wahrheit die Genehmigungsfähigkeit fehlt.
  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 37.84

    Fehlende Bindungswirkung eines Bescheids der höheren Verwaltungsbehörde über die

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (Beschluß vom 20. November 1973 - BVerwG 4 B 156.73 - ; Beschluß vom 7. April 1975 - BVerwG 4 C 16.75/4 B 2.75 - ) fest, daß ein von der Behörde - fehlerhaft - gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. BBauG ausgestelltes Zeugnis, der Rechtsvorgang bedürfe keiner Bodenverkehrsgenehmigung, dies bindend gegenüber dem Adressaten des Zeugnisses auch dann feststellt, wenn zuvor die Frist des § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG 1960 (jetzt § 19 Abs. 3 Satz 6 BBauG 1979) für die Bescheidung-eines Antrags auf Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung abgelaufen ist.
  • BVerwG, 07.04.1975 - 4 C 16.75

    Rechtswirkungen eines Negativattests

    Die von ihm ausgehende Feststellungswirkung schließt, solange das Zeugnis besteht, eine Berufung darauf aus, daß zu dem Rechtsvorgang in Wahrheit eine Genehmigung doch erforderlich gewesen sei (und diese Genehmigung nach § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG als erteilt gelte) (vgl. Beschluß vom 20. November 1973 - BVerwG IV B 156.73 - in Buchholz 406.11 § 23 BBauG Nr. 5 S. 1 [2 f.] im Anschluß an das Urteil vom 12. November 1971 - BVerwG IV C 53.69 - in Buchholz 406.11 § 21 BBauG Nr. 12 S. 16 [18]).

    Der Vorwurf einer Abweichung von dem Beschluß vom 20. November 1973 - BVerwG IV B 156.73 - (Buchholz 406.11 § 23 BBauG Nr. 5) geht gleichfalls fehl: Selbst wenn den vorliegenden Fall - im Unterschied zum Fall des Beschlusses vom 20. November 1973 - kennzeichnete, daß das Negativattest nicht (ausdrücklich) beantragt wurde, würde die Entscheidung des Berufungsgerichts allenfalls über den Beschluß vom 20. November 1973 hinausgehen.

  • BVerwG, 19.11.1987 - 4 C 42.85

    Versagung einer Teilungsgenehmigung für bebautes Grundstücks im Außenbereich bei

    Denn auch mit einem Verzicht auf die Bindungswirkung, sofern er rechtlich möglich wäre (vgl. dazu Beschluß vom 20. November 1973 - BVerwG 4 B 156.73 - Buchholz 406.11 § 21 Nr. 15), würden die Gründe, die gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zwingend zur Versagung der Genehmigung führen, nicht ausgeräumt.
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